Jahresabschlussprüfung nach HGB Bedeutung

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Jahresabschlussprüfung nach HGB

Jahresabschlussprüfung nach HGB Logo #42880Kreditinstitute haben nach § 140 k HGB unabhängig von ihrer Grösse ihren Jahresabschluss und Lagebericht sowie ihren Kon-zernabschluss und - lagebericht unbeschadet der KWG-Vorschriften nach HGB-Vorschriften über die Prüfung prüfen zu lassen. Die Prüfung ist spätest. vor Ablauf des 5. Monats des dem Abschlussstichtag folgenden Ge- schä...
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